+ + + Willkommen in der Fahrschule Karsten Möller + + + Euer Weg zum Führerschein + + +
Fahrschule Karsten Möller
Herzlich Willkommen in der Fahrschule Karsten Möller Du hast noch keinen Führerschein? Dann bist Du bei uns genau richtig.
Auf unserer Internetseite erhältst Du Informationen über unsere Fahrschule und die verschiedenen Fahrschulklassen, in denen wir Dich ausbilden.
Führerscheinklassen
Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre
Beinhaltet AM und M
Führerscheinklasse B17
Begleitendes Fahren
Wer kann am Begleitenden Fahren teilnehmen?
Führerscheinbewerber der Klasse B und BE
Mindestalter 17 Jahre
deren Erziehungsberechtigte zustimmen.
Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?
Mindestalter 30 Jahre
mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister bei Antragstellung
Führerscheinklasse BE - Personenkraftwagen mit Anhänger
ab 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren“)
Vorbesitz der Klasse B
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Führerscheinklasse A 1 - Krafträder bis max. 125 ccm
Beinhaltet AM
ab 16 Jahre
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Führerscheinklasse A2 (beschränkt) - Krafträder bis max. 35kW
Beinhaltet A1, AM
ab 18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Führerscheinklasse A - Unbeschränkt
Beinhaltet A1,A2
ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Ausbildungen
Theoretische Ausbildung
Die Anzahl der Pflichtstunden variiert je nach der Ausbildungsklasse. Der Grundstoff wird in 12 Doppelstunden á 90 min. vermittelt. Bei Fahrerlaubnis-Erweiterung auf andere Klassen sind nur noch 6 Doppelstunden erforderlich.Zusätzlich kommen noch weitere Doppelstunden für den klassenspezifischen Unterricht dazu (die Stundenzahl ist abhängig von der jeweiligen Klasse).
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung wird mit viel Freude und ohne Stress vermittelt. Egal ob Auto oder Motorrad, wie bieten eine schnelle und erfolgreiche Führerscheinausbildung.In den Fahrstunden erfahrt Ihr, wie Ihr euch richtig im Straßenverkehr verhalten müsst und wie Ihr mit dem Fahrzeug umgehen müsst, um umweltbewusst und sparsam zu sein.Wir stehen Euch gern zur Seite und beantworten alle offenen Fragen. Lasst Euch nicht drängen oder unter Druck setzen: Mit unserer Ausbildung und konzentriertem Lernen müsst Ihr keine Angst vor den Prüfungen haben.
Sehtest / Erste Hilfe
Sehtest
Der Sehtest kann bei einem Optiker oder beim Augenarzt abgelegt werden.
Erste Hilfe
Der Kurs für die Erste Hilfe kann absolviert werden z. B. bei
M-A-U-S Hannover, Service Hotline 01805 201918, www.erstehilfe.de hier kann ebenfalls der Sehtest absolviert und Passbilder gemacht werden)
Unterrichtszeiten
Steinhude, An der Schanze 13 Dienstag und Donnerstag von 18.30 Uhr bis 20.00
Großenheidorn, Bergstraße 35 Mittwoch von 18.30 Uhr bis 20.00
Führerscheinantrag
Dem Antrag sind beizufügen
Kopie Personalausweis (evtl. Original) - je nach Straßenverkehrsamt
1 biometrisches Passbild
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Bescheinigung erste Hilfe
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.